Assistenzen und technische Hilfsmittel
Persönliche Assistenzen
Viele Studierende mit Behinderungen benötigen - u.U. neben technischen Hilfen - persönliche Assistenzen: zur Unterstützung in Vorlesungen und Seminaren, zur Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes, zur Unterstützung im Haushalt und ggf. für Pflegeleistungen.
Studienhelfer/ innen, Tutor/innen und Vorlesekräfte
Studienassistenzen sind in der Regel Kommilitonen/innen aus demselben Semester oder aus höheren Semestern. Sie stehen für Assistenzleistungen zur Verfügung, die im Studienalltag notwendig werden. So fertigen sie u.a. Vorlesungsmitschriften für behinderte Studierende an, unterstützen die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, lesen Studienliteratur für sehgeschädigte Studierende auf und/oder unterstützen Studierende mit Behinderung bei der Bibliotheksnutzung.Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher/innen
Gehörlose Studierende benötigen in der Regel zur Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren die Übersetzung des gesprochenen Wortes in Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden durch entsprechende Dolmetscher/ innen.Mobile Hilfsdienste
Für bestimmte einzelne allgemeine Assistenzleistungen wie hauswirtschaftliche Dienste, Mahlzeitendienste usw. können Studierende mit Behinderungen auch Organisationen, die sogenannte mobile Hilfsdienste anbieten, in Anspruch nehmen. Allerdings setzen diese in ihrem Hilfsangebot jeweils verschiedene Schwerpunkte. Sie sind sehr unterschiedlich ausgebaut und bieten ihre Assistenzleistungen teilweise nur in unzureichendem Umfang an.Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung durch Zivis
Möglich ist auch die persönliche Assistenz durch ein oder zwei Zivildienstleistende im Rahmen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB). Voraussetzung ist, dass ein Zivildienstleistender gefunden wird, der die Assistenz übernimmt und dass dieser bei einer anerkannten Beschäftigungsstelle (Verband der freien Wohlfahrtspflege, Behindertenorganisation, u.U. Studentenwerk o.ä.) angestellt wird.Studierende als Arbeitgeber
Es besteht die Möglichkeit, persönliche Assistenz selbst zu organisieren und als Arbeitgeber für die Assistent/innen zu fungieren. Dies bedeutet, dass die Assistent/innen selbst gesucht und angelernt werden und die mit der Arbeitgeberfunktion verbundenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben selbst übernommen werden. Mehr Selbstbestimmung erhoffen sich Menschen mit Behinderung durch die Einführung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets.
Ausführliche Informationen im Kapitel "Organisation des Studienalltags" der Broschüre Studium und Behinderung.
Wichtige Adressen und Links zum Thema
Technische Hilfen
Für Studierende mit Behinderung sind speziell angepasste technische Geräte und Arbeitsmittel häufig eine notwendige Grundlage zur Durchführung des Hochschulstudiums. Hier können aus Platzgründen nur einige beispielhafte Hinweise gegeben werden.
- Hörgeschädigte Studierende
können mit Hilfe von Funk-Mikrofon-Anlagen Vorlesungen verfolgen und an Seminaren teilnehmen. Unterstützung können außerdem Richtmikrofone und Infrarotanlagen bieten. - Sehgeschädigte Studierende
Für die Ausstattung eines studiengerechten Arbeitsplatzes empfiehlt das Studienzentrum für Sehgeschädigte der Universität Karlsruhe folgende Hilfsmittel:
Für blinde Studierende: leistungsstarkes Notebook (ersatzweise PC + mobiles Notizgerät mit integrierter Braillezeile), Scanner inkl. Texterkennungssoftware, Screenreader mit Sprachausgabe in Deutsch und Englisch, mobile Braillezeile, Funknetzkarte, handelsüblicher Drucker
Für sehbehinderte Studierende: leistungsstarkes Notebook, u. U. in Verbindung mit portabler Kamera, Scanner inkl. Texterkennungssoftware, Großschriftsystem mit integrierter Sprachausgabe in Deutsch und Englisch, Fernsehlesegerät, Funknetzkarte, handelsüblicher Drucker
Die einzelnen, oft sehr speziellen Komponenten müssen zueinander passen und auf das Betriebssystem abgestimmt sein.
- Für körperbehinderte Studierende
Speziell angepasste PCs und Notebooks können Bewegungseinschränkungen, aber auch Sprachbehinderungen z.T. kompensieren. Spezielle Ein- und Ausgabehilfen wie Groß- und Mikrotastatur und eine Reihe anderer Zusatzgeräte macht die Bedienung des PCs vielfach erst möglich oder erleichtert sie. Der Computer ist i.d.R. weit mehr als ein Recherche- und Schreibhilfe, sondern übernimmt mit Hilfe von Sprachausgabe die sprachergänzende oder sprachersetzende Funktion und macht Kommunikation in bestimmten Fällen erst möglich. Darüber hinaus ist für mobilitätseingeschränkte Studierende u.U. die Beschaffung eines eigenen, den individuellen Bedürfnissen angepassten Autos Voraussetzung dafür, ein Studium annähernd selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe absolvieren zu können.
Ausführliche Informationen im Kapitel "Organisation des Studienalltags" der Broschüre Studium und Behinderung.
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Finanzierung
Für Studierende mit Behinderung fallen behinderungsbedingt oft Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Studium und der Sicherung des Lebensunterhalts an, die durch die Leistungen nach BAföG bzw. entsprechende Eigenmittel nicht gedeckt werden können. Denn das BAföG dient lediglich der Finanzierung des „ausbildungsbedingten Unterhalts" – wozu lediglich die üblicherweise anfallenden Lebensunterhaltsund Ausbildungskosten gehören. Mehrbedarfszuschläge sind hier nicht vorgesehen. Reichen BAföG bzw. Eigenmittel zur Finanzierung des notwendigen Unterhalts nicht aus, können Studierende mit Behinderung für behinderungsbedingt anfallende Mehraufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen spezifische Leistungen der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB XII beanspruchen.
Man unterscheidet dabei zwischen dem studienbedingten – also ausbildungsgeprägten – Mehrbedarf (z.B. studienbezogene Assistenzen und für das Studium notwendig werdende Hilfsmittel), der im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB XII) finanziert werden kann, und einem nicht ausbildungsgeprägten Mehrbedarf zum Lebensunterhalt, der unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an erwerbsfähige Studierende bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII an vorübergehend voll erwerbsgeminderte Studierende gezahlt werden kann.
Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit müssen sich ggf. bei Studienbeginn selber um die Beantragung der jeweiligen Mittel und später um die Organisation von Assistenzen, technischen Hilfen etc. kümmern. Da es keine Finanzierung aus einer Hand gibt, ist die Organisation der Finanzierung aller anfallenden Bedarfe oft kompliziert und sollte frühzeitig in Angriff genommen werden.
Informationen zur Finanzierung des studienbezogenen Mehrbedarfs: Broschüre Studium und Behinderung und Empfehlung der überörtlichen Sozialhilfeträger
Informationen zur Finanzierung des nichtausbildungsgeprägten Mehrbedarfs: Broschüre Studium und Behinderung
Leistungen der Hochschulen
Gemäß Hochschulrahmengesetz haben die Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderung nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Einige Hochschulen unterstützen Studierende mit Behinderungen durch Bereitstellung technischer Hilfsmittel, wie z.B. spezielle Computerarbeitsplätze für Studierende mit Sehschädigungen oder Mikroport-Anlagen zur Ausleihe für hörbehinderte Studierende. In Berlin ist beim Studentenwerk ein Hilfsmittelpool eingerichtet worden, bei dem die Berliner Hochschulen sowie Studierende der Berliner Hochschulen spezielle Hilfsmittel für behinderte Studierende entleihen können. An einigen weiteren Hochschulorten bestehen ebenfalls Möglichkeiten, verschiedene Hilfsmittel auszuleihen. In Berlin, Dortmund, Dresden und Karlsruhe werden sehgeschädigte Studierende besonders unterstützt. In anderen Hochschulen bemüht man sich, im Einzelfall für Nachteilsausgleiche zu sorgen.
Informationen zum Thema: Broschüre Studium und Behinderung
