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Studieren mit Behinderungen: Beratung vor Ort

Es ist wichtig, sich möglichst früh und umfassend über Studienmöglichkeiten, Studienbedingungen, Berufsperspektiven, Finanzierungsfragen und die Situation am Studienort zu informieren.

Die Bundesagentur für Arbeit und die Studienberatungsstellen der Hochschulen
Berater/innen der Bundesagentur für Arbeit führen regelmäßig Sprechstunden für Abiturient/innen durch und unterstützen den Berufsfindungsprozess. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Arbeitsagentur.

Bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen erhalten Studieninteressierte Informationen und Beratung zu Studienablauf, Anforderungen und zur allgemeinen Studiensituation am Hochschulort. Die Studienberatungen können auch weitere Ansprechpartner/innen benennen, die sich mit der spezifischen Beratung von Studierenden mit Behinderungen befassen. Gesamtüberblick über Studienmöglichkeiten und Überblick über die deutschen Hochschulen samt Adressverzeichnis der Studienberatungsstellen an den Hochschulen bieten www.hochschulkompass.de und www.studienwahl.de.

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit in Hochschulen
Fast alle Hochschulen haben  Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit benannt. Sie sind mit der Studiensituation an der jeweiligen Hochschule vertraut und können Studienbewerber/innen mit Behinderungen bei der Klärung wichtiger Fragen unterstützen. Das betrifft z.B. die Zugänglichkeit der Hochschulgebäude oder die Möglichkeiten des Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile in Studium und Prüfungen.

Beratungsstellen der Studentenwerke
Die Studentenwerke beraten Studierende in sozialen und wirtschaftlichen Fragen, die mit dem Studium zusammenhängen. Sie sind z.B. Ansprechpartner in Sachen BAföG und verwalten Studentenwohnheime. Zum überwiegenden Teil haben die örtlichen Studentenwerke Sozialberatungsstellen eingerichtet, bei denen sich Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit kompetenten Rat holen können. An einigen Hochschulorten gibt es inzwischen auch spezielle Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen. Die Ansprechpartner/innen der Studentenwerke finden Sie in der Liste der Beauftragten für Behindertenfragen (s.o.).

Allgemeine Studentenausschüsse der Hochschulen
Informieren können sich behinderte Studieninteressenten/innen zusätzlich beim Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der jeweiligen Hochschule. In den Sozial- und Erstsemesterinfos der Studentenvertretungen sind häufig Hinweise für Studierende mit Behinderung enthalten.

Interessengemeinschaften behinderter Studierender
An einer Reihe von Hochschulorten gibt es Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender, an die sich behinderte Studienbewerber wenden können, um Informationen und Unterstützung zu erhalten. In diesen Gruppen haben sich Studierende mit und ohne Behinderungen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Interessen von Studierenden mit Behinderungen zu artikulieren. Darüber hinaus bieten sie Beratung, Erfahrungsaustausch und partnerschaftliche Hilfe an.

Hochschulübergreifende Interessengemeinschaften: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs), Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studierender und Absolventen e.V. (BHSA), Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V. (BAG Behinderung und Studium e.V.), Bundesweites Netzwerk der Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender (Ibs-Netzwerk).

Berufseinstieg und Arbeitsvermittlung 
Die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende am jeweiligen Wohnort sind verantwortlich für die Beratung, Vermittlung und Förderung schwerbehinderter Akademiker/innen. 

Die Arbeitsagenturen und die ARGEN melden der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) für Akademiker/innen mit Behinderung mit Sitz in Bonn Bewerber/innen, die im Sinne des § 72 SGB IX als besonders betroffen gelten. Damit sind insbesondere Menschen gemeint, die am Arbeitsplatz wegen ihrer Behinderung eine Assistenzkraft benötigen (wie z.B. blinde, gehörlose oder stark körperbehinderte Menschen), unter einer Anfallserkrankung leiden oder deren Beschäftigung für den Arbeitgeber mit besonderem Aufwand verbunden ist. Die Zuständigkeit der ZAV ist nicht am GdB der Arbeitssuchenden ausgerichtet.

Offene Stellen für behinderte Arbeitssuchende werden im virtuellen Stellenmarkt der BA unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht.

 



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