Sozialberatung
45 Studentenwerke bieten Sozialberatung für Studierende an. Die Sozialberatung bietet Beratung und Information zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Studierenden. Sozialberatung leistet Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Studierende und trägt zum Erreichen sowohl sozial- als auch bildungspolitischer Ziele bei.
Studierende sind häufig auf allgemeine soziale Leistungen angewiesen. Bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen außerhalb des BAföG tritt jedoch häufig das Problem auf, dass Studierende aus dem Kreis der Leistungsberechtigten dem Grunde nach ausgeschlossen sind, oder dass der Bezug an besondere Bedingungen geknüpft ist. Neben der Absicherung durch die wichtigsten sozialen Leistungsgesetze (SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Kindergeldregelungen, Erziehungsgeldgesetze, Unterhaltsvorschussgesetz usw.) stellt auch die Absicherung der Studierenden im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung eine wichtige soziale Rahmenbedingung für das Studium dar. Hierzu gehört insbesondere die Einbeziehung der Studierenden in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
Sozialberatung unterstützt die Studierenden bei der Beschaffung von Informationen zu diesen komplexen Themenfeldern und ist oft erste Anlaufstelle für Studierende, die Orientierung bei sozialen Fragen im Zusammenhang mit dem Studium suchen.
Folgende Studentenwerke bieten Sozialberatung an:
Akademisches Förderungswerk Bochum
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Studierendenwerk Kaiserlautern
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Seezeit - Studentenwerk Bodensee
