BAföG-Antragsformulare
Die BAföG-Anträge erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung. Sie liegen jedoch auch im Internet auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de ausdruckbar vor.
Zur Einhaltung der Antragsfrist genügt zunächst ein formloser BAföG-Antrag, den Sie am Ende der Seite als PDF-Datei finden. Die offiziellen Antragsformulare sind allerdings später nachzureichen.
Tipp:
Bitte planen Sie ein, dass zwischen Beantragung und Auszahlung des BAföG-Betrages mehrere Wochen vergehen. Sie selbst können das Verfahren jedoch beschleunigen.
Die BAföG-Anträge sind so vom Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) vorgegeben. Daran können wir nichts ändern. Wenn Sie etwas nicht verstehen, berät Ihr Amt für Ausbildungsförderung Sie aber gern.
- Sie können Ihren BAföG-Antrag auch aus dem Internet ziehen! www.das-neue-bafoeg.de
- Bitte füllen Sie den BAföG-Antrag vollständig aus. Jede Frage muss beantwortet werden. Bei fehlenden Angaben wird Ihr Amt für Ausbildungsförderung nachfragen. Dies kann zu Bearbeitungsverzögerungen führen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ihre BAföG-Weiterförderung spätestens 2 Monate vor dem Ablauf Ihrer Förderung. Dann können Sie nahtlos weitergefördert werden.
- Stellen Sie einen Antrag auf Auslands-BAföG mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt und reichen Sie die Immatrikulationsbescheinigung als Letztes ein.
- Wenn die Zeit knapp wird: BAföG wird für den Monat der Antragstellung, frühestens ab Ausbildungsbeginn geleistet. Kurz vor Monatsende reicht auch ein formloser BAföG-Antrag – zur Fristwahrung. http://www.studentenwerke.de/pdf/formloser_BAfoeG_Antrag.pdf
- Fragen Sie bei Unsicherheiten nach oder weisen Sie Ihr Amt für Ausbildungsförderung darauf hin, wenn irgendetwas nicht ausgefüllt ist. Das spart Ihnen Zeit.
Wir nennen Ihnen die 7 häufigsten „Todsünden“ bei BAföG-Anträgen (bitte nehmen Sie dieses Faltblatt mit, damit Sie Ihren Antrag nach dem Ausfüllen noch einmal kontrollieren können):
Formblatt 1 Zeile 103 - 105: Dieses Vermögen wird nicht durch die Zeile 92 ausgeschlossen und folgt als Fragestellung erst "versteckt" auf der nächsten Seite.
Formblatt 1 Zeile 70: Fehlender Bewilligungszeitraum (damit fehlt den Einkommensangaben der Zeitbezug und sie sind komplett nicht zu gebrauchen).
Formblatt 1 Zeilen 44 bis 52 sind nicht beantwortet (Die Fragen sind nicht schwer zu verstehen, eigentlich einfach alle mit "nein" anzukreuzen, was dann aber auch erfolgen muss).
Formblatt 3 Zeile 88 und 89: Eine Alternative muss angekreuzt sein, ist es aber häufig nicht.
Zu Formblatt 3: Die Kopie des Einkommensteuerbescheides umfasst nicht sämtliche Seiten (Erläuterungsteil ist erforderlich wegen Lohnersatzleistungen, Halbeinkünfteverfahren).
Zu Formblatt 3: Kopien von Sozialleistungen (ALG, Krankengeld) fehlen, weil angenommen wird, diese ergäben sich zutreffend als Lohnersatzleistung aus dem Steuerbescheid.
Dennoch: Schwierige BAföG-Fragen sind weiterhin nicht einfach zu lösen und bisherige Kassenverfahren lassen meist nur eine Auszahlungsrunde im Monat zu. Wenn dieser Stichtag verpasst ist, kommt die BAföG-Förderung erst nächsten Monat auf Ihr Konto.
