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Geschichte und Statistik

BAföG - diese Abkürzung sollte jeder kennen. Das "Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)" ist 2011 40 Jahre alt geworden. Als "BAföG-Geburtstag" kann der 31. August (Verkündung des Gesetzes), der 1. September (Inkrafttreten des Gesetzes) oder der 1. Oktober (Vollzug) des Jahres 1971 angesehen werden.

Ein Ausbildungsförderungssystem für Studierende gab es bereits seit 1957, und zwar nach dem so genannten "Honnefer Modell". Danach wurde die Ausbildungsförderung aber aufgrund von Richtlinien vergeben. Neu beim BAföG war, dass es fortan einen (einklagbaren) Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung gab. Bis heute wird dadurch eine (Rechts-)Sicherheit für die Studierenden gewährleistet. Andererseits wurden die Regelungen des BAföG immer detaillierter und komplizierter, um auch für Einzelfälle gerechte Entscheidungen treffen zu können. Damit sinkt die Transparenz und Akzeptanz des BAföG. Nachteilig ist ebenfalls, dass beim Vollzug eines Massengesetzes Lücken und Härtefälle nicht unbürokratisch und schnell gelöst werden können.

Ziel des BAföG ist es, einen sozialpolitischen und bildungspolitischen Ansatz miteinander zu verknüpfen. "Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung von individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken", so die Gesetzesbegründung. Der bildungspolitische Ansatz ist das allgemeine Interesse an einer Aktivierung von Bildungsreserven, um so den Anforderungen einer hochindustrialisierten Gesellschaft gerecht zu werden.

Beide Ziele sind noch heute aktuell: In Deutschland nehmen nach dem aktuellen OECD-Bericht "Bildung auf einen Blick" nur 43 % der jungen Erwachsenen ein Studium auf. Der Durchschnitt aller OECD-Mitgliedstaaten liegt bei 56 %. Die 19. Sozialerhebung des DSW zeigt erneut, dass das Bildungspotenzial aus einkommensstarken und Akademikerfamilien bereits sehr gut ausgeschöpft wird. Neue Bildungspotenziale müssen deshalb aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien erschlossen werden. Dafür gilt es, die Zugangsschwellen zur Hochschulausbildung abzubauen. 

Jeder, der geeignet und willens ist, muss die Möglichkeit erhalten, studieren zu können - unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Diese Ziele des BAföG waren im Jahr 1971 eine Vision, sie sind es noch immer. Diesen Zielen näher zu kommen, bleibt ein ständiger Auftrag. 

Sich für oder gegen ein Studium zu entscheiden, wird wesentlich davon beeinflusst, ob man weiß, wie ein Studium finanziert werden kann. Bereits Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern müssen daher über die verschiedenen Möglichkeiten der Studienfinanzierung informiert werden. Eine sichere Studienfinanzierung, eine gute Studienberatung und Studienreformen sind Garanten für die neuen Anforderungen einer Wissensgesellschaft und für kurze Studienzeiten.

Die wichtigsten Eckdaten des BAföG

Herbst 1971
Inkrafttreten (Förderungsart: 100 % Zuschuss; ab 1974 schrittweise Einführung eines festen Darlehensbetrages von 70 auf bis zu 150 DM/mtl.).

1983
Das Schüler-BAföG wurde weitgehend aufgegeben. Förderungsfähig sind heute vor allem schulische Ausbildungen zum Beruf, der 2. Bildungsweg und Hochschulstudien.

Herbst 1983-90
Umstellung der Förderungsart der BAföG-Leistung: 100 % zinsloses Darlehen (Volldarlehen).

Herbst 1990
Umstellung der Förderungsart der BAföG-Leistung: 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen; Einführung der Studienabschlussförderung; wirkungsvolle Änderung des Freibetragssystems.

Januar 1991
Einführung des BAföG in den fünf neuen Bundesländern.

Mitte 1995
DSW stößt die Diskussion über eine Strukturreform der Ausbildungsförderung mit der Vorstellung eines Sockelmodells an (Zusammenfassung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen zu einem "Ausbildungsgeld" sowie direkte Auszahlung an die Studierenden; darüber hinaus eine BAföG-ähnliche "Ausbildungshilfe").

Mitte 1996
Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern, dass eine umfassende Strukturreform der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung aller staatlichen Transferleistungen für Auszubildende dringend notwendig ist.

Herbst 1996
Generell weiterhin Förderungsart der BAföG-Leistung 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen, aber in Ausnahmefällen für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur noch in Form eines verzinslichen Bankdarlehens.

November 2000
Die BAföG-Darlehensverwaltung und der -einzug kann durch das Bundesverwaltungsamt
online abgewickelt werden.

April 2001
Inkrafttreten des Ausbildungsförderungsreformgesetzes (AföRG), mit dem erhebliche Verbesserungen in das BAföG eingefügt wurden.

Januar 2008
Erste Teile des 22. BAföG-Änderungsgesetztes treten in Kraft.
Ein Auslandsstudium ist innerhalb der EU und der Schweiz ab dem 1. Semester möglich. Für die Kinderbetreuung gibt es Zuschläge. 400-Euro-Jobs sind ohne Anrechnung auf den BAföG-Förderungsbetrag möglich. Für Bewilligungszeiträume ab 1.8.2008 bzw. generell ab 1.10.2008 gelten höhere Förderungsbeträge.

Oktober 2010
Am 28.10.2010 tritt das 23. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft.
Rückwirkend zum 1. Oktober 2010 steigen die BAföG-Bedarfssätze um maximal zwei Prozent und die BAföG-Freibeträge um drei Prozent. Dies führt dazu, dass Studierende maximal 670 Euro BAföG im Monat erhalten können und das Elterneinkommen höher sein kann. Die Bundesregierung rechnet mit 50.000 bis 60.000 Studierenden, die auf diese Weise neu in die BAföG-Förderung kommen können. Neu ist ebenfalls, dass diejenigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahrs ein Master-Studium beginnen, nun noch nach dem BAföG gefördert werden können.

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie auf unserem Info-Blatt.

65 % der BAföG-Kosten trägt der Bund, 35 % tragen die Länder. Die Darlehensrückzahlungen der ehemaligen BAföG-Geförderten (allein in 2005: 442 Mio. €) fließen in die allgemeinen Bundes- und Landeshaushalte. Zwar sind die BAföG-Ansätze in den jeweiligen Haushalten wichtig, das BAföG ist aber ein so genanntes Leistungsgesetz, d.h. tatsächlich fließt so viel Geld ab, wie beansprucht wird. Der BAföG-Förderungsbetrag ist individuell hoch und nicht jede/r Studierende erhält den BAföG-Höchstsatz. Den BAföG-Höchstbetrag erhielten im Jahr 2009 38,5 % der geförderten Studierenden, 61,5 % erhielten dagegen eine BAföG-Teilförderung. Eine Vollförderung (495 bis 670 Euro/mtl.) erhalten Studierende, die bereits eine gewisse Zeit voll erwerbstätig waren oder deren Eltern nur über geringe Einkommen verfügen. Bei der Teilförderung müssen die Eltern einen weiteren Teil wegen der Höhe ihres Einkommens als Ausbildungsunterhalt zuschießen. Der durchschnittliche BAföG-Förderungsbetrag betrug im Jahr 2009 monatlich 434 €.

Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten BAföG-Antrag gefördert werden. Mehr als 252.000 Studierende absolvierten seit 1974 einen Teil ihres Studiums mit BAföG im Ausland, meist im europäischen Ausland.

Gemäß § 35 BAföG sind die BAföG-Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen alle 2 Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten.

Die wichtigsten Zahlen des aktuellen Berichts der Bundesregierung haben wir für Sie zusammengestellt. Den gesamten Bericht können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einsehen.

 



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