Familienleistungsausgleich: Kindergeld und Steuerfreibeträge
Unterhaltsleistungen der Eltern mindern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Diese finanziellen Belastungen von Familien mit Kindern werden durch den Familienleistungsausgleich gemildert: Eine indirekte Förderung der Studierenden erfolgt über ihre Eltern in Form von Kindergeld und Steuerfreibeträgen, die das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindern.
Wahlmöglichkeit bis zum 25. Lebensjahr:
entweder
Kindergeld
+ steuerlicher Ausbildungsfreibetrag
oder
steuerlicher Kinderfreibetrag
+ steuerl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
+ steuerlicher Ausbildungsfreibetrag
Sofern das Kind über eigenes Einkommen verfügt, kann dies Auswirkungen auf das Kindergeld bzw. den steuerlichen Kinderfreibetrag und den steuerlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung sowie - bei Beschäftigten im Öffentlichen Dienst - beim kindbezogenen Ortszuschlag haben:
Ca. 13 % der Eltern leisten ihren studierenden Kindern (mindestens 95.000) weniger Unterhalt, als sie selbst als Entlastung vom Staat erhalten (16. Sozialerhebung des DSW, Seite 158). Ein Fünftel (20 %) der Studierenden erhält von ihren Eltern lediglich Beträge bis zu 200 Euro/Monat (Quelle: 17. Sozialerhebung des DSW, S. 185)
Sofern die Eltern ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann sich der Studierende das Kindergeld auf Antrag an sich selbst auszahlen lassen (§ 74 EStG). Der Antrag ist an die Familiengeldkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.
