Organisationsstrukturen der Studierendenwerke

Aufbau und Organisationsform der Studierendenwerke sind unterschiedlich. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für die Studierendenwerke getroffen. Darüber hinaus hat jedes Studierendenwerk eine eigene Satzung, die teilweise auch die Zuständigkeit und die Zusammensetzung der Organe regelt.

Bei allen Unterschieden gibt es jedoch auch eine Reihe von Übereinstimmungen: Als Organe sind in der Regel eine Vertreterversammlung und ein Verwaltungsrat oder Vorstand genannt. Vollzugsorgan ist die Geschäftsführung, die von den anderen Organen gewählt wird und der Bestätigung durch das zuständige Landesministerium bedarf.

Die Organe der Studierendenwerke setzen sich aus Vertretern der Studierenden, der Hochschulen, der Studierendenwerke sowie des öffentlichen Lebens zusammen. Die Mitglieder im Verwaltungsrat und Vorstand sind ehrenamtlich tätig.