Mitgliederversammlung

Wichtigstes Organ des Deutschen Studierendenwerks ist gemäß unserer Satzung die Mitgliederversammlung. Mindestens einmal im Jahr kommen die Vertreter*innen aller 57 Studenten- und Studierendenwerke in Berlin zusammen.

 

Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verbandsrats, des Vorstands, sowie der Präsidentin bzw. des Präsidenten als Vorsitzende*r des Verbandsrats. Bei der Mitgliederversammlung werden außerdem Beschlüsse an die Adresse der Politik gefasst.

Die Stimmenzahl der einzelnen Studierendenwerke hängt von der Anzahl der Studierenden ab, die das Studierendenwerk gemäß landesgesetzlicher Regelung betreut.