Keine Bedarfsdeckung im Einzelfall

Individuelle Mehrbedarfe sind im BAföG grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie können unter Umständen aber durch andere Sozialleistungen finanziert werden.

Das BAföG sieht pauschale Regelsätze vor, um die Kosten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu decken. Die Höhe der Regelsätze richtet sich danach, ob Studierende noch bei den Eltern oder außerhalb des Elternhauses wohnen.

BAföG reicht oft nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt

Viele Studierende mit und ohne Behinderungen können ihre Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt und das Studium über die pauschalen Regelsätze nicht decken. Häufig arbeiten Studierende deshalb neben dem Studium - auch Studierende mit Beeinträchtigungen. Das ist aber gerade für sie oft nicht oder nicht im ausreichenden Maß möglich oder belastet den Studienfortschritt überproportional.

Tipp für Studierende, die bei den Eltern wohnen:
Studierende, die bei den Eltern wohnen und BAföG erhalten (oder nur aus rechnerischen Gründen nicht erhalten), haben Anspruch auf aufstockende SGB II-Leistungen (Bürgergeld). Anträge sind beim Jobcenter zu stellen.
Bürgergeld für Studierende, die bei den Eltern wohnen

Tipp für Studierende, die NICHT bei den Eltern wohnen:
Studierende, die nicht mit ihren Eltern zusammen wohnen, haben keinen Anspruch auf aufstockende SGBII-Leistungen (Bürgergeld). Sie können im Rahmen einer Härtefallregelung unter Umständen auf Darlehensbasis SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen. Das geht nur, wenn die eigenen Rücklagen aufgebraucht sind, nichts hinzuverdient werden kann und keine Unterstützung durch Dritte möglich ist. Die Gelder müssen nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Häufig sind hohe Unterkunftskosten der Auslöser für Finanzierungsschwierigkeiten. Studierende mit beeinträchtigungsbezogenen erhöhten Unterkunftskosten, die eine "schwerwiegende Behinderung" nachweisen können, können dafür ggf. Eingliederungshilfe nach SGB IX beantragen (vgl. Rechtsentscheidung des Bundessozialgerichts vom 4.4.2019, Az. B 8 SO 12/17 R).
Darlehen in besonderen Härtefällen nach § 27 SGB II

Studierende können sich auch um Stipendien bewerben. Die Aufnahme von Krediten sollte hingegen vorher sehr genau geprüft werden und nur die letzte Alternative sein. Lassen Sie sich von Ihrem Studenten-/ Studierendenwerk beraten!

Keine Mehrbedarfe im BAföG vorgesehen

Individuell notwendige Mehraufwendungen wegen Behinderung oder chronischer Krankheit, beispielsweise für einen erhöhten Bedarf an Hygieneartikeln oder für Studienassistenzen, werden im BAföG grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Tipp: Die Übernahme von Kosten für solche Mehrbedarfe erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen verschiedener anderer sozialrechtlicher Regelungen:

  • Studienbezogene Mehrbedarfe über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) 
  • Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt über die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Wird der Mehrbedarfsanspruch anerkannt, erfolgt die Finanzierung auf Zuschussbasis.
Mehrbedarfe beeinträchtigter Studierender

Keine Übernahme von Studiengebühren im Rahmen des BAföG

Studiengebühren/Studienbeiträge, wie sie i.d.R. an privaten Hochschulen oder für nicht-konsekutive Master-Studiengänge anfallen, werden im BAföG nicht berücksichtigt. Die Finanzierung von Studiengebühren muss privat sicher gestellt werden. Es gibt keinen Sozialleistungsträger, der das übernimmt.

Beratung nutzen

Studierende mit Beeinträchtigungen empfinden überdurchschnittlich häufig ihre finanzielle Lage als bedrohlich. Wichtig in dieser Situation: Beratung nutzen!

Studierende sollten sich bei Problemen unbedingt - und möglichst frühzeitig - an die Beratungsstellen der Studenten-/Studierendenwerke und Hochschulen wenden. In Frage kommen insbesondere die Sozialberatungsstellen der Studierendenwerke sowie die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Hochschulen. An einigen Standorten haben Studenten-/Studierendenwerke extra Beratungsstellen für Studienfinanzierung eingerichtet.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64