Finanzierung der Studentenwerke

Die 57 Studierendenwerke in Deutschland finanzieren sich aus selbst erwirtschafteten Umsatzerlösen, Semesterbeiträgen der Studierenden, Landeszuschüssen, der Aufwandserstattung für den Vollzug des BAföG und kommunalen Zuschüssen.

  • Über die Häfte der Einnahmen, genau 52,7 Prozent, erwirtschaften die Studierendenwerke selbst durch Mieteinnahmen, Umsatzerlöse aus der Hochschulgastronomie und sonstige Erträge, beispielsweise Zinserträge.
     
  • Der Anteil der Semesterbeiträge der Studierenden machte 2020 einen Anteil von 22,5 Prozent an den Gesamteinnahmen aus. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Semesterbeitrag rund 75,42 Euro im Semester.
     
  • Mit der Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen des Studiums erfüllen die Studierendenwerke einen öffentlichen Auftrag. Sie erhalten daher von den Ländern Zuschüsse beziehungsweise Finanzhilfen, die zurzeit 10.9 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen.
     
  • 6,6 Prozent der Einnahmen bekommen die Studentenwerke als Aufwandsentschädigung für die Umsetzung des BAföG in 15 Bundesländern.
     
  • Die sonstigen Zuschüsse, in der Regel kommunale Zuschüsse für die Kinderbetreuung in den Studentenwerks-Kitas, belaufen sich auf 7,3 Prozent der Gesamteinnahmen.