Für stark sehbeeinträchtigte Studierende: Mobilitätstraining + Blindenführhund

Wichtig für blinde und stark sehbeeinträchtigte Erstsemester: frühzeitig Orientierungs- und Mobilitätstraining für den Studienort organisieren! Auch wenn der Zutritt für Hunde sonst verboten ist: ein Blindenführhund darf in die Uni, in die Mensa und in das Studierendenwohnheim.

Orientierungs- und Mobilitätstraining

Ein Orientierungs- und Mobilitätstraining ist für blinde und stark sehbeeinträchtigte Studierende
oft Voraussetzung, sich an einem neuen Hochschulort zurechtzufinden. Das
Orientierungstraining wird in der Regel von der Krankenkasse finanziert. Dabei sollten
der Weg vom Wohnort zur Hochschule genauso erarbeitet werden wie relevante Wege
im Alltag und auf dem Hochschul-Campus.

Blindenführhund

Der Blindenführhund kann eine wertvolle Mobilitätshilfe für Studierende mit starker Sehbeeinträchtigung sein. Er gilt als „Hilfsmittel“ und hat deshalb ausnahmsweise Zutritt zu Seminaren, Übungen, Vorlesungen, Bibliotheken, Studierendenwohnheimen, Mensen und Cafeterien.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64