Eingliederungshilfe: Art und Umfang der Förderung

Eingliederungshilfe-Leistungen zur Studienunterstützung müssen erforderlich und geeignet sein. Studierende müssen ihre Belange sehr gut begründen.

Art der Förderung

Wenn der Sozialleistungsträger Eingliederungshilfe bewilligt, stellt er zumeist nur die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Studierenden müssen selbst die beantragten Hilfsmittel anschaffen und Dienstleistungen organisieren. Davon abweichend können Hilfsmittel oder Kraftfahrzeuge auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig: Erst Finanzierung beantragen, Bewilligung abwarten, dann kaufen. Es gibt i.d.R. keine nachträgliche Kostenübernahme.

Umfang der Förderung

  • Art und Höhe der Leistung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Der ist abhängig u.a. von Art und Umfang der Beeinträchtigung, dem gewählten Studiengang inkl. der damit verbundenen Studienanforderungen sowie ggf. der eingeübten Routinen und der vorhandenen Ausstattung der Studierenden bzw. der Hochschulen
     
  • Berücksichtigt werden angemessene Wünsche der Studierenden, sofern damit keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind
     
  • Es ist möglich, die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus aus behinderungsbedingten Gründen zu verlängern
     
  • Leistungen müssen erforderlich und geeignet sein. Wer Unterstützungen beantragt, sollte Art und Umfang gut begründen. Manchmal ist es nötig darzulegen, wieso alternative Unterstützungsleistungen nicht ausreichen oder nicht genutzt werden können oder Leistungen gebraucht werden, die von Dritten ohne Kenntnisse auf den ersten Blick für überflüssig gehalten werden. Aufgabe der Leistungsträger ist es, möglichst sparsam mit ihren Mitteln zu haushalten. Von Vorteil ist es deshalb, mit den Berater*innen für Studierende mit Behinderungen den Bedarf vor Antragstellung differenziert zu besprechen.
     
  • Für die Erbringung von Leistungen der Studienassistenzen, Tutoriate oder Dolmetschung können nur Honorare an der jeweiligen Mindestlohngrenze gezahlt werden. Für Studierende und examinierte Kräfte, z.T. hoch spezialisiert, sind diese Tätigkeiten zunehmend unattraktiv, sodass es für Studierende mit entsprechenden Bedarfen immer schwieriger wird, ihren Assistenzbedarf in angemessener Qualität zu decken.
    Im Einzelfall: Unterweisung im Hilfsmittelgebrauch
  • Im Einzelfall: Finanzierung erforderlicher Doppelausstattung
  • Kostenübernahme für notwendige Instandhaltung und Änderung der Hilfsmittel
    Kostenübernahme für Ersatzbeschaffung, wenn ein Hilfsmittel ungeeignet oder unbrauchbar geworden ist, oder wenn aufgrund von körperlichen Entwicklungen ein anderes Hilfsmittel notwendig wird

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64