Bürgergeld in Übergangszeiten zwischen Bachelor und Master

Nicht nur, aber besonders wichtig für Studierende mit Beeinträchtigungen: die Planung der Übergangszeit zwischen Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudium. Hier kann es schnell zu Finanzierungslücken kommen.

Beim Übergang vom Bachelor- in den daran anschließenden Master-Studiengang können sich für Studierende unterschiedlich lange Wartezeiten ergeben, für die es keine BAföG-Leistungen gibt. Denn lediglich bis zur Bekanntgabe der Abschlussnote bzw. für maximal zwei Monate nach Ablauf des Monats der letzten Prüfung (z.B. die Abgabe der letzten Hausarbeit, viele Wochen vor Semesterende) erhalten Bachelor-Studierende noch BAföG. Beim Übergang in den Master darf zwischen Bekanntgabe der Bachelor-Abschlussnote und dem Master-Studienbeginn nicht mehr als ein Monat liegen, wenn eine lückenlose BAföG-Förderung sichergestellt werden soll.

Größere Versorgungslücken können außerdem entstehen, wenn der Bachelor-Abschluss im Wintersemester erworben wird und der darauf aufbauende Master-Studiengang erst zum nächsten Wintersemester begonnen werden kann.

In diesen Fällen können sich „hilfebedürftige“ Studierende arbeitssuchend melden und einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sie haben bis zum Beginn des Master-Studiums alle Verpflichtungen zur Arbeitssuche zu erfüllen.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64