Allergenkennzeichnung in der Mensa: Studentenwerke sind gut vorbereitet

Ab 13. Dezember 2014 gilt in Deutschland Kennzeichnungs-pflicht für 14 Hauptallergene; schriftliche Infos an den Ausgaben, Mensamitarbeiter/innen geben Auskunft; Studentenwerke mit 925 Mensen, Restaurants, Bistros, Cafeterien und Cafébars

Die Mensen der Studentenwerke an Deutschlands Hochschulen sind gut vorbereitet auf die ab dem 13. Dezember 2014 geltende Kennzeichnungspflicht von Allergenen. Das teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit, der Verband der 58 Studentenwerke in Deutschland.

Die Studentenwerke betreiben bundesweit 925 hochschulgastronomische Einrichtungen, darunter rund 400 Mensen. Sie bereiten im Jahr rund 90 Millionen Essen zu; 800.000 Studierende essen täglich in einer gastronomischen Einrichtung der Studentenwerke.

Ab kommenden Samstag gilt in allen EU-Ländern eine Kennzeichnungspflicht von 14 Hauptallergenen bei unverpackten Lebensmitteln, so genannter loser Ware. In Deutschland wurde zur Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIVI) eine Durchführungsverordnung (LMIDV) erlassen.

Als Hauptallergene gelten Eier, Erdnüsse, Fische, Gluten, Krebstiere, Lupinen, Milch/Laktose, Schalenfrüchte, Schwefeldioxid, Sellerie, Senf, Sesam, Soja und Weichtiere.  Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen Allergikerinnen und Allergiker sowie viele weitere Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten.

„In der Mensa können Allergikerinnen und Allergiker unbeschwert essen. Die Studentenwerke sind gut vorbereitet“, erläutert Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. „Die Studierenden und alle weiteren Gäste werden schriftlich über Allergene informiert, und die Beschäftigten der Studentenwerke in der Hochschulgastronomie geben gerne auch mündlich Auskunft.“

10.12.2014